Wohnraum-Zweckentfremdung

Baden-Württemberg

Die gesetzliche Bestimmung der Wohnraum-Zweckentfremdung im Südwesten basiert auf dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vom 19.12.2013 und wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes vom 15.2.2021 neu geregelt.

Schwerpunkte der Novellierung waren die Einführung einer Auskunftspflicht für die Betreiber von Internetportalen, eine Klarstellung welche Art von Unterkünften genehmigungspflichtig sind sowie die allgemeine Registrierungspflicht der angebotenen Unterkünfte.

Es ermächtigt die Städte und Gemeinden, entsprechende Verbotssatzungen zu erlassen.

Davon haben bislang Gebrauch gemacht u.a.:


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