Wohnraum-Zweckentfremdung

Freiburg

Stadtverwaltung Freiburg:

Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vom 19.12.2013 hat der Landesgesetzgeber den Kommunen eine Möglichkeit in die Hand gegeben, Wohnraum zu schützen, sofern ein Wohnraummangel vorliegt. Die Stadt Freiburg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.01.2014 eine entsprechende Satzung beschlossen, die zum 01.02.2014 in Kraft getreten ist.

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Zweckentfremdungsverbotssatzung Freiburg
Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Freiburg im Breisgau vom 27. November 2018 in der Fassung der Satzung vom 1. Oktober 2019
OrtsR_22_04.pdf
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Registrierung

Der Registrierungspflicht unterfällt jeglicher Wohnraum, der zu diesen Zwecken genutzt wird, unabhängig davon, ob dieser hierzu nach der Zweckentfremdungssatzung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei genutzt wird.

Sofern Sie lediglich einen Teil der Wohnung zur Fremdenbeherbergung vermieten, müssen Sie diese ebenfalls als Ferienwohnung registrieren.


Genehmigungsantrag

Erforderlich für genehmigungspflichtige Unterkünfte.

Vereinfachter Überblick für Kurzzeitunterkünfte gem. Serviceportal:

 

Eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum [...] nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.

 

Eine Zweckentfremdungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel

  • Wohnraum nicht ununterbrochen genutzt wird, weil er bestimmungsgemäß der / dem Verfügungsberechtigten als Zweit- oder Ferienwohnung dient.
  • [...]
  • eine Wohnung durch die Verfügungsberechtigte / den Verfügungsberechtigten oder die Mieterin/den Mieter zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, insgesamt jedoch die Wohnnutzung überwiegt (über 50 % der Fläche) und Räume nicht baulich derart verändert werden, dass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet sind.

Keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben: Alle vom Homesharing Club Baden-Württemberg bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten, sich eigenverantwortlich über die gültigen Regelungen zu informieren.