Gemäß der beschlossenen Satzung liegt in Esslingen künftig grundsätzlich eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn der Wohnraum z.B. mehr als zehn Wochen pro Jahr für die Fremdenbeherbergung genutzt wird.
Erforderlich für ALLE Kurzzeitunterkünfte (auch für nicht-genehmigungspflichtige Privatzimmer):
Wollen Sie als Verfügungsberechtigte:r Wohnraum im Stadtgebiet Esslingen für den Zweck der Fremdenbeherbergung nutzen, müssen Sie dies vorab bei der Stadt Esslingen am Neckar vorab anzeigen. Die vom Baurechtsamt auf die Anzeige hin mitgeteilte Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des für diesen Zweck genutzten Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.
Siehe Link.
Keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben: Alle vom Homesharing Club Baden-Württemberg bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten, sich eigenverantwortlich über die gültigen Regelungen zu informieren.