Wohnraumzweckentfremdung

Überlingen

Die aktuell gültige Zweckentfremdungssatzung (ZwEFS) der Stadt Überlingen ist seit dem 08.03.2024 gültig bis zum Ablauf des 07.03.2029.

Die Satzung untersagt eine Zweckentfremdung von für Wohnzwecke geeigneten Flächen. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn mehr als 50% der Fläche für Beherbergungszwecke verwendet wird. Eine Ausnahme für einen bestimmten Zeitraum (wie in anderen Städten) ist nicht vorgesehen.

 

Zudem untersagt die Satzung die Schaffung von neuen Ferienwohnungen in bereits vorhandenem Wohnraum. Wohnraum darf nur mit der Genehmigung der zuständigen Behörde überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Näheres zu möglichen Genehmigungen regelt die Satzung in § 5 ff.

Bereits gemeldete Ferienwohnungen (Nachweis durch Zahlung der Kurtaxe) dürfen jedoch weiter betrieben werden.

 

Zweitwohnungen sind von der Satzung in der Regel nicht betroffen. Dennoch muss eine Zweitwohnsitzsteuer entrichtet werden.


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