In der Stadt Konstanz galt seit 1972 bis 2006 und erneut seit 14.03.2015 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.03.2015 eine entsprechende Satzung beschlossen, die zum 14.03.2015 in Kraft getreten ist.
In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2019 wurde die o. g. Zweckentfremdungsatzung bis zum 13. März 2025 verlängert.
Ab dem 30.06.2022 besteht für alle Kurzzeitvermietungen bzw. Ferienwohnungen u.Ä. im Stadtgebiet Konstanz eine Registrierungspflicht. Mit Inkrafttreten der Registrierungspflicht darf Wohnraum zu Fremdenbeherbergungszwecken nur noch mit einer Registrierungsnummer angeboten und beworben werden.
Keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben: Alle vom Homesharing Club Baden-Württemberg bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten, sich eigenverantwortlich über die gültigen Regelungen zu informieren.